Frau Andris ist im Schuljahr 2024/25 Beratungslehrerin am Kant-Gymnasium.
Sie ist Ansprechpartnerin
- für Schülerinnen und Schüler.
- für Eltern und Erziehungsberechtigte.
- bei allen Problemen, die mit dem Schulalltag zu tun haben.
Schwerpunkte der Beratung sind beispielsweise:
- Schwierigkeiten beim Lernen oder mit der Konzentration
- Angst vor Klassenarbeiten und Prüfungen
- Fragen zur Schulleistung oder persönlichem Leistungsvermögen
- Fragen zur weiteren Schullaufbahn oder beruflichen Orientierung
- Probleme mit Mitschülerinnen und Mitschülern
- Motivationsprobleme
Die Beratung erfolgt unabhängig von der Schulleitung. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt, die Beratungslehrerin unterliegt der Schweigepflicht. Niemand erfährt von den Inhalten der Gespräche, es sei denn, dies wird mit den Ratsuchenden vereinbart. Bei Minderjährigen ist nach einem unverbindlichen Erstgespräch für die weitere Beratung die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Ratsuchende können sich direkt, ohne die Vermittlung durch beispielsweise die Klassenlehrkraft, an Frau Andris wenden. Lehrkräfte können den Kontakt durchaus vorschlagen oder initiieren. Die Beratung ist aber immer freiwillig und kann zu jedem Zeitpunkt durch die ratsuchende Person beendet werden.
Gesprächstermine
Grundsätzlich werden Termine individuell vereinbart, entweder persönlich oder per E-mail.
Eine offene Sprechstunde findet donnerstags in der dritten Stunde statt.
Ort
Die Beratungen und die offene Sprechstunde finden im Raum 221 statt.
Kontakt E-Mail: Marion.Andris@zsl-rsfr.de
Methoden
● Persönliches Gespräch
● Psychologisch-pädagogische Untersuchungs– und Testverfahren
● Vernetzung mit innerschulischen Unterstützerpersonen (z.B. Schulsozialarbeit, Verbindungslehrkraft) sowie mit externen Beratungsinstitutionen
Grenzen der Arbeit einer Beratungslehrkraft
Das Beratungsangebot kann eine eventuell notwendige Psychotherapie nicht ersetzen.
Kooperation
Bei Bedarf vermittelt Frau Andris an die zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen oder andere Fachdienste und unterstützt Ratsuchende bei der Suche nach weiteren, individuell passenden Anlaufstellen.
Qualifikation
Bestellte Lehrkräfte mit erfolgreich absolvierter 1,5-jähriger Ausbildung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen. Kontinuierliche Weiterbildung in Form von:
● Teilnahme an regelmäßigen Fallbesprechungsgruppen unter Leitung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
● Fachliche Beratung und Begleitung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen
● Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
● Teilnahme und Mitwirkung an Netzwerktagen
Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung, Tätigkeit und Aufgabenfelder einer Beratungslehrkraft sind in den „Richtlinien für die Bildungsberatung“ festgelegt (VwV vom 13.11.2000, K.u.U., 2000).
Stand 09/24
Zwei außerschulische Kontakte bei Beratungsfragen für Eltern und Schüler sind darüber hinaus die
Sozialen Dienste in Lörrach (externer Link)
und die
Schulpsychologische Beratungsstelle Lörrach (externer Link)